AKTUALISIERUNG: 20.04.2022
KfW-Förderprogramm schon ausgeschöpft
Lesen Sie hierzu gerne folgenden Artikel:
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AKTUALISIERUNG: 24.01.2022
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp der Kfw-Förderung
Es betrifft KFW 55, KFW 40 und KFW 40+
– Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurden zum 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
– Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
– Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
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Archivbeitrag Dezember 2021
BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022
Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus
Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55.
Das bedeutet konkret:
- Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
- Andere Effizienzhaus-Stufen fördern wir unverändert.
Bitte beachten Sie, dass der KFW Antrag bei der KFW Bank vor dem 01.02.2022 eingegangen sein muss.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.